Zum Hauptinhalt springen
Schrittmaßregel verstehen
Kostenlos & ohne Anmeldung

Treppen-Rechner: Stufenmaß & Steigungsverhältnis

Geschosshöhe und Stufenanzahl eingeben — der Rechner ermittelt Steigungshöhe, Auftritt, Schrittmaß (2s+a) und Steigungsverhältnis und prüft nach der Schrittmaßregel, Bequemlichkeits- und Sicherheitsregel der DIN 18065. Mit Ampel-Bewertung.

Ihre Treppenmaße

Fertiger Abstand von Oberkante Fußboden unten bis Oberkante Fußboden oben.

Berechnungsgrundlage

Steigungshöhe s

18.0 cm

Auftritt a

29.0 cm

Schrittmaß 2s+a

65.0 cm

Steigungsverhältnis s/a

0.62

18.0 : 29.0 cm

Alle Werte liegen im DIN-18065-Richtwertebereich

Treppe mit 15 Steigungen aus 270 cm Geschosshöhe.

Schrittmaßregel (2s + a = 59–65 cm)

Schrittmaß 65.0 cm liegt im Bereich 59–65 cm.

Bequemlichkeitsregel (a − s = 12 cm)

Bequemlichkeitsregel a − s = 11.0 cm (Ziel 12 cm).

Sicherheitsregel (a + s = 46 cm)

Sicherheitsregel a + s = 47.0 cm (Ziel 46 cm).

DIN-18065-Grenzwerte (s, a)

Steigungshöhe und Auftritt liegen innerhalb der DIN-18065-Richtwerte.

So wird gerechnet (DIN 18065)

Steigungshöhe: s = Geschosshöhe ÷ Anzahl Steigungen

Auftritt: a = Lauflänge ÷ (Anzahl Steigungen − 1)

Schrittmaßregel: 2s + a = 59–65 cm (Zielwert 63 cm)

Bequemlichkeitsregel: a − s = 12 cm

Sicherheitsregel: a + s = 46 cm

Steigungsverhältnis: s ÷ a

Richtwerte notwendige Treppen (Wohngebäude)

  • Steigungshöhe s: höchstens 20 cm (baulich üblich ≤ 19 cm)
  • Auftritt a: mindestens 23 cm

Es handelt sich um Richtwerte nach DIN 18065. Die konkreten Grenzwerte hängen von Treppenart und Nutzung ab und werden durch die jeweilige Landesbauordnung ergänzt.

Wichtiger Hinweis

Dieser Rechner ist eine kostenlose Orientierungshilfe ohne Gewähr. Maßgeblich für die verbindliche Treppenplanung sind die DIN 18065 in der geltenden Fassung sowie die jeweilige Landesbauordnung. Eine statische und baurechtliche Prüfung durch eine fachkundige Person bleibt erforderlich; die Ergebnisse ersetzen keine Fachplanung.

Häufige Fragen

Was ist die Schrittmaßregel?

Die Schrittmaßregel lautet 2 × Steigungshöhe + Auftritt = Schrittmaß und soll der natürlichen Schrittlänge des Menschen entsprechen. Der Zielwert liegt bei 63 cm (630 mm), der nach DIN 18065 zulässige Bereich bei 59 bis 65 cm. Formel: Schrittmaß = 2s + a.

Wie berechne ich das Stufenmaß einer Treppe?

Teilen Sie die Geschosshöhe durch die gewünschte Anzahl der Steigungen, das ergibt die Steigungshöhe s. Den Auftritt a erhalten Sie aus der Lauflänge geteilt durch die Anzahl der Auftritte (Steigungen minus 1) oder über die Schrittmaßregel a = 63 − 2s (in cm). Anschließend prüfen Sie 2s + a gegen den Bereich 59–65 cm.

Was ist das Steigungsverhältnis einer Treppe?

Das Steigungsverhältnis beschreibt das Verhältnis von Steigungshöhe (s) zu Auftritt (a), geschrieben als s/a. Eine komfortable Wohnhaustreppe liegt typischerweise bei etwa 17/29 cm. Je größer s im Verhältnis zu a, desto steiler die Treppe.

Welche Grenzwerte gelten nach DIN 18065?

Für notwendige Treppen in Wohngebäuden nennt die DIN 18065 als Richtwerte eine Steigungshöhe von rund 140 bis 200 mm (baulich üblich bis 19 cm) und einen Auftritt von mindestens 230 mm. Das Schrittmaß 2s+a soll im Bereich 590–650 mm liegen. Maßgeblich ist immer die DIN 18065 in der geltenden Fassung sowie die jeweilige Landesbauordnung.

Ist der Treppen-Rechner kostenlos?

Ja, der Schrittmaßregel-Rechner ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Er dient als Orientierungshilfe; die verbindliche Prüfung erfolgt nach DIN 18065 und Landesbauordnung durch eine fachkundige Person.

Komplette Treppe kalkulieren mit StufenHeld

Dieser Rechner prüft das Stufenmaß. StufenHeld berechnet die ganze Treppe — mit Stufenoptimierung, Materialkosten, DIN-18065-Prüfung und PDF-Angebot. Alles in 5 Minuten.